Flugschule Salzburg - Österreich

Leichtflugzeugpilotenlizenz LAPL(A)

Die Leichtflugzeugpilotenlizenz berechtigt zum Führen von einmotorigen Luftfahrzeugen oder Motorsegelflugzeugen im nicht gewerblichen Verkehr und unter Sichtflugwetterbedingungen, eingeschränkt auf eine zulässige Startmasse von maximal 2000 kg und maximal 3 Passagieren. Die Rechte einer LAPL(A) sind auf die Flugzeugklasse und -baureihe oder TMG beschränkt, auf der die praktische Prüfung absolviert wurde. Eine Erweiterung auf eine andere Klasse erfordert 10 Starts und Landungen mit Fluglehrer sowie 10 überwachte Alleinstarts und Landungen mit abschließender Prüfung.

 

Zu den genannten Beschränkungen gegenüber einer PPL(A) kommen noch folgende Nachteile:

  • LAPL(A) ist nur eine EASA Lizenz und nicht ICAO konform.
  • LAPL(A) wird als Voraussetzung für weiterführende Ausbildungen wie IR(A), CB-IR, BIR, CPL, ATPL nicht anerkannt.

 

Bewerber um eine PPL(A), die Inhaber einer LAPL(A) sind, müssen nach der Erteilung der LAPL(A) mindestens 15 Stunden Flugzeit auf Flugzeugen absolviert haben, wovon mindestens 10 Stunden zusätzliche Flugausbildung sind.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Theorieunterricht gleich jenem für die PPL(A) ist und der Vorteil etwas geringerer praktischer Ausbildungsstunden die Nachteile gegenüber einer PPL(A) bei weitem nicht aufwiegt. Wir raten aus den genannten Gründen daher vom Erwerb einer LAPL(A) ab. Der Erwerb dieser Lizenz ist nur dann sinnvoll, wenn die Tauglichkeitskriterien für die Privatpilotenlizenz aus gesundheitlichen Gründen nicht erfüllt werden können, denn für LAPL(A) gelten geringere medizinische Anforderungen (Tauglichkeitszeugnis LAPL).

Voraussetzungen für Praxis

  • Tauglichkeitszeugnis LAPL
  • Mindestens BFZ / 17 Jahre

Ausbildungsumfang

  • Theorie: 100 Stunden DL, 10 – 20 Stunden CT
  • Praxis: 30 Flugstunden und zusätzlich 10 Flugstunden zum Erwerb der Passagierberechtigung
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