Flugschule Salzburg - Österreich

Flugfunk COM

Nach den Bestimmungen der EASA Part FCL ist die Sprechfunkausbildung (Communications) in die Pilotenausbildung integriert. In Österreich (und der BRD) besteht aber nach wie vor die Verpflichtung bei der Österreichischen Post eine Prüfung zur Erlangung eines „Funkerzeugnisses“ abzulegen. Jeder Flugschüler muss bei den Alleinflügen ein solches Funkerzeugnis besitzen.

Arten von Sprechfunkzeugnissen
 BezeichnungBerechtigungLizenz / Berechtigung
BFZEingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den BinnenflugfunkdienstSprechfunkdienst in deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder BodenfunkstellenLAPL / PPL
EFZEingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen FlugfunkdienstSprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen oder BodenfunkstellenLAPL / PPL
AFZAllgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen FlugfunkdienstSprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Luftfahrzeugfunkstellen, bei Luftfahrzeugerdfunkstellen und BodenfunkstellenCPL / ATPL / IR / CB-IR / BIR

Language Proficiency LP

Piloten mit Sprechfunkzeugnis EFZ oder AFZ erhalten bei Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse die Berechtigung zur Ausübung des Flugfunks in englischer Sprache in ihre Lizenz eingetragen. Die „Language Proficiency“ in englischer Sprache wird von hierfür zugelassenen Prüfern in den Kategorien Level 4, 5 oder 6, je nach Umfang der Sprachkenntnisse, beurteilt. Level 4 ist die Mindestvoraussetzung, Level 6 die höchstmögliche Bewertung. Wir vermitteln erforderliches Sprachtraining und den Language Proficiency Check.

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